Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Johannisfreiheit

Johannisfreiheit

kirchlicher Immunitätsbereich innerhalb einer Stadt
  • um den dom, und johannskirche sind die doms- und johannisfreyheiten, auf welchen besonders die domherrn und canonici ... ihre curien und wohnungen haben
    1778 ActaOsnabr. I 256
  • von der doms- und s. johannis-freiheit ..., die zwar im umfange der stadt liegen, aber als immunitäten nicht zur stadt gehören, und dem magistrate derselben nicht unterworfen sind
    1799 Klöntrup,Osnabr. II 28
unter Ausschluss der Schreibform(en):