Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Johannislehen

Johannislehen

  • diese lehn [des Würzburgischen Stiftes Neumünster] werden johannislehen genennet, weil sie nur am tage Johannis des taͤufers, und sonst niemalen [alljährlich neu] verliehen werden. sie können auch sonst an keinem tag als am johannistag gemuthet werden
    1781 Zepernick,Samml. I 259