Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Johannssegen

I geweihter Wein, den der Priester am Tage Johannis Evangelist (27. XII.) der Gemeinde reicht, zum Gedenken an den Heiligen, dem nach der Legende vergiftete Tränke nicht zu schaden vermochten
II Abschiedstrunk
  • 1 im ursprünglichen Sinne
  • 2 des Sterbenden
  • 3 des armen Sünders vor der Hinrichtung
    • -- übertragen Trunk eines Teufelsbündlers, der vor Ablauf seines Paktes St. Johannisminne trinkt und dadurch gerettet wird
  • 4 Schlußtrunk der Trauungszeremonie
  • 5 Abschiedstrunk bei der Hochzeitsfeier
  • 6 Abschiedstrunk bei Kindbettbesuchen
  • 7 bei der Abfahrt der Salzschiffe in Passau