Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Journalbuch
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täglich geführtes Register über Warenein- und -ausgang
vgl.
Register
- es soll weiter der impetrant, ein auffrichtiges journal-buch ... richtig zu halten, verpflichtet seyn, und darein ..., was ihm [an Waren] anvertrauet ist, ordentlich schreiben1692 CCMarch. VI 1 Sp. 613Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1765 NCCPruss. III 1169
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