Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jubeljahr

Jubeljahr

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I Ablaßjahr, alle 50 Jahre wiederkehrend, so genannt nach hebräisch jobel, Widderhorn (mit dem das Halljahr - 3. Mos. 25, 11 - eingeblasen wurde)
II Jubiläumsjahr
  • das zweite jubel-jahr [der Reformation]
    1717 BlWürtKG. 24 (1920) 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):