Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jubelmarkt
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Jubelmarkt
- nachdem die ordentliche woch- und jahrmärkten in sicheren tagen der wochen, und in zeiten des jahrs zum besten unserer bürger und inwohnere zu M. eingeführet, darunter vorhin schon der sogenannte jubelmarktMannhPriv. 1785 S. 15