Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jubelmarkt

Jubelmarkt

  • nachdem die ordentliche woch- und jahrmärkten in sicheren tagen der wochen, und in zeiten des jahrs zum besten unserer bürger und inwohnere zu M. eingeführet, darunter vorhin schon der sogenannte jubelmarkt 
    MannhPriv. 1785 S. 15