Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judasgeld
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Strafgeld
- [1538 nimmt Graf Günther von Schwarzburg eine Anleihe bei seinen Untertanen auf und gewährt ihnen dafür zum Dank verschiedene Vergünstigungen] würde ihnen auch noch über das die hinterständige straffe oder judas-geld, wie es genennet ward, gnädig erlassen und sie derselben gäntzlich quittiret und loß gesagt [haben]17. Jh. Pauli Iovii Chronicon Schwartzburgicum/Schöttgen-Kreysig I 655Faksimile - digitalisiert von der Klassik Stiftung Weimar / Herzogin Anna Amalia Bibliothek
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