Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenehe

Judenehe

zwischen Juden geschlossene Ehe
  • wird demnach gefraget: ob die juden-ehe, der vaͤterlichen einrede halben, wiederum zu trennen und aufzuheben sey?
    1735 Ludewig,Anzeigen II 120
  • die in betreff der judenehren [!] ... erlassenen ... anordnungen
    1786 HdbchÖstGes. XI 512
  • die verkündigung der judenehen muß in der synagoge ... geschehen
    1811 ÖstABGB. § 126
unter Ausschluss der Schreibform(en):