Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenehebruch

Judenehebruch

durch einen Juden begangener Ehebruch 
  • es sind nunmehr nur allein die doppelten judenehebruͤche als wahre peinliche faͤlle der weltlichen landesregierung zur untersuchung und entscheidung uͤberlassen
    1788 Thomas,FuldPrR. I 444