Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judeneinläger
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Judeneinläger
Jude, der sich nur vorübergehend in einem Ort zu Marktzeiten aufhält
- judeneinläger, welche außerhalb des marktes nicht mehr hereinzulassen, es wäre denn, daß sie so und so viel geld und waren brächten1697 Brilling,JudBresl. 85 Anm. 106