Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judeneinläger

Judeneinläger

Jude, der sich nur vorübergehend in einem Ort zu Marktzeiten aufhält
  • judeneinläger, welche außerhalb des marktes nicht mehr hereinzulassen, es wäre denn, daß sie so und so viel geld und waren brächten
    1697 Brilling,JudBresl. 85 Anm. 106