Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenfriedhof
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Judenfornikation
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Judenfreiheit
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Judenfriedhof
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I
Begräbnisstätte der Juden
bdv.:
Judensand,
Judentotenhof
vgl.
Judenkirchhof
- 1321 Arnswalde/Heise,JudBrandenb. 299 [urkundlich?]
- item, als er sagt, das sand Haymran [Emmeran] in dem judenfreithofe solle begraben sein1470 UrkJudRegensb. 29
- judenfreithofoJ. Altmann,SalzbJud. I 51
II
übertragen: " ein dem Pfarrer gehöriges Grundstück, auf dem Ungetaufte und auch Akatholiken und Selbstmörder gegen eine bestimmte Gebühr begraben wurden"
- die bestätigung in dem judenfreidthoff, massen selber des pfahrherr eigenes territorium ist, zellet pro territorio 15 kr.1756 BeitrSteirG. 26 (1894) 61
- ist ein unehliches [wahrscheinlich auch ungetauftes] kindt ... in judenfreydthoff begraben worden1756 BeitrSteirG. 26 (1894) 63