Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenfriedhof

Judenfriedhof

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I Begräbnisstätte der Juden
II übertragen: " ein dem Pfarrer gehöriges Grundstück, auf dem Ungetaufte und auch Akatholiken und Selbstmörder gegen eine bestimmte Gebühr begraben wurden"
  • die bestätigung in dem judenfreidthoff, massen selber des pfahrherr eigenes territorium ist, zellet pro territorio 15 kr.
    1756 BeitrSteirG. 26 (1894) 61
  • ist ein unehliches [wahrscheinlich auch ungetauftes] kindt ... in judenfreydthoff begraben worden
    1756 BeitrSteirG. 26 (1894) 63
unter Ausschluss der Schreibform(en):