Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenhauswirt

Judenhauswirt

jüdischer Haushaltungsvorstand
  • daß jeder juden-haus-wirt ..., der keine erwachsene kinder hat, nicht mehr denn einen unbeweibten knecht ... haben ... soll
    1694 Stern,PreußJuden I 2 S. 389