Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenplätzlein
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Judenplätzlein
- "daß von nun an [Geschäfts-] Verkehr mit den Juden stattfinden dürfe, wenn auch nur auf einem einzigen hierzu bestimmten Patz unmittelbar vor dem Baldinger Thor, der bald den Namen judenplätzlin erhielt"nach 1571 Nördlingen/ZSchwabNeuburg 25 (1898) 101