Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenplätzlein

Judenplätzlein

  • "daß von nun an [Geschäfts-] Verkehr mit den Juden stattfinden dürfe, wenn auch nur auf einem einzigen hierzu bestimmten Patz unmittelbar vor dem Baldinger Thor, der bald den Namen judenplätzlin erhielt" 
    nach 1571 Nördlingen/ZSchwabNeuburg 25 (1898) 101