Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): judenschaftlich

judenschaftlich

der Judenschaft (I) gehörig oder sie betreffend
  • wenn er um den schutz nachsuchen will, [soll er sich] bis zu einem jedesmaligen, alle drei jahre eintreffenden judenschaftlichen versammlungstage gedulden
    1787 HessBeitr. II 293
  • 1808 Campe II 852
unter Ausschluss der Schreibform(en):