Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenschaftsrabbiner

Judenschaftsrabbiner

  • wann zwischen jude und juden differentien außerhalb kriminalsachen, es seye heyraths- oder das jüdische zeremonial- betreffende vorfallenheiten, sich ereignen sollen, solche von der gemeinde judenschaftsrabinern decidiert ... werden
    1779 BeitrNRh. 2 (1887) 116