Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenschulbann
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Judenschirmgeld
Judenschlacht
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Judenschlagen
Judenschläger
Judenschmied
Judenschnitt
Judenschoß
Judenschreiber
Judenschulbann
durch den Judenschulklöpfer in der Synagoge an den etwaigen Erwerber einer abhanden gekommenen Sache ergehende Aufforderung, sie bei Strafe der Ausschließung aus der Judengemeinde auszuliefern
bdv.:
Schulbann
vgl.
judenbännig
- wann jemand bey der juden schulkloͤpffer umb ein juden-schulband ansuchen wird, den soll der schulkloͤpffer vor allen dingen fragen, ob er das versetzte pfand, wo es gefunden wird, loͤsen woͤlle1537 Frankfurt a.M./Schudt,JüdMerkw. III 136