Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenschuld
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I
einem Juden zu erstattende Schuld
- auch sol der bischof von W. ... ledig vnd loz sein aller judenschuld dy zu R. gesezzen waren1353 MWirzib. VI 77 [hierher? ein Wort?]Faksimile - in Google Books
- fur leistung, die min juncherre ... getan hat ... von der judenschulde wegen1380 MWirzib. IX 375
- einen brief von der judenschulde wegen1400 RTA. IV 285Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- als konyg Wenzlauw ... für zyden gemeiniglichen alle judenschult vergeben und faren gelassen hat1401 Schaab,GJudMainz 109Faksimile - in Google Books
- aller judenschuld ... ledig gesagt1401 VeröfflFrkG. X 2 S. 40
- judenschuld: item der schuldbrief helt inne zue erst 6000 ℔ pf. landshueter und 200 ℔ pf. R.nach 1491 UrkJudRegensb. 206
- 1651 SchwäbWB. VI Nachtr. 2246
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- wegen iüdenschulden soll der bergm. ohne wichtige ursachen keine klag gestatten1673 Span,Bergurthel 123Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1751 SchweizId. VIII 1775
- die von abgegebenen kramwaaren herruͤhrenden judenschulden1788 Thomas,FuldPrR. I 416Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
Gesamtverbindlichkeit der jüdischen Einwohner eines Landes oder einer Gemeinde
- [Vergleich mit der Judenschaft,] judenschulden [und] judengeleit [betreffend]1551? Reyscher,Ges. IV 84Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... von dem ... ausser landes gehenden judenvermoͤgen auch noch eine besondere abgabe wegen der gemeinen judenschulden geleistet werden muͤsse; diese abgabe ist sowohl im bezuge auf die schulden der gesammten landesjudenschaft, als auch im bezuge auf jene schulden, welche etwa eine besondere stadt- oder dorfsjudengemeinde auf sich hat, zu entrichten1788 Thomas,FuldPrR. I 399Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte