Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenschultheiß
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Judenschuld
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Judenschuldner
Judenschule
Judenschüler
Judenschulgasse
Judenschulhof
Judenschulklöpfer
Judenschulmeister
Judenschultheiß
mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Juden beauftragter (Unter-)Beamter
vgl.
Judenoberschultheiß
I 1
in Straßburg Beauftragter des Schultheißen als Inhaber des Judengerichtsrechts
- item der juden gerihte ist ouch des schultheissen und [dieser] setzet einen juden schultheisz dar1340/43 StraßbUB. IV 2 S. 193Faksimile (PDF) - digitalisiert im Rahmen von gallica
I 2
in Hohenzollern mit der Gerichtsbarkeit über die Juden beauftragter landesherrlicher Beamter
- 1798 SchwäbWB. VI Nachtr. 2247
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II
Jude
- demnach A. zu Baden u. I. zu Ettlingen ... zu judenschultheissen angenommen ... worden und zwar solchergestalt dass sie beide mit zuziehung des rabbiners zu D. [Verstöße gegen das jüdische Gesetz] ... corrigiren und ... abstrafen, [Vergehen und Verbrechen allgemeiner Art aber] ... bei fürstl. kammer ... anbringen ... sollen1681 ZGO.2 11 (1896) 382
- daß in allweg nebst dem judenschultheißen und dem rabbi auch mehrere aus der gemeinde zu führung des judenstabs employirt werden1736 Karlsruhe/ZGO.2 12 (1897) 660