Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenstab

Judenstab

Amtssymbol der Judenschultheißen 
  • daß in allweg nebst dem judenschultheißen und dem rabbi auch mehrere aus der gemeinde zu führung des judenstabs employirt werden
    1736 Karlsruhe/ZGO.2 12 (1897) 660