Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judensteuergefällsdirektion
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Judensteuergefällsdirektion
für die Einnahme der jüdischen Steuern zuständige Behörde
- die von der judensteuer-gefaͤlls-direkzion gemachte ... bemerkung in hinsicht der zu ertheilenden juͤdischen unvermoͤgenheitszeugniße1797 Kropatschek,KKGes. X 296