Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judensteuergefällsdirektion

Judensteuergefällsdirektion

für die Einnahme der jüdischen Steuern zuständige Behörde
  • die von der judensteuer-gefaͤlls-direkzion gemachte ... bemerkung in hinsicht der zu ertheilenden juͤdischen unvermoͤgenheitszeugniße
    1797 Kropatschek,KKGes. X 296