Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenstock

Judenstock

  • schranken- oder sperrbaumgeld, auch judenstoke, sabbats-pflöcke, torgeld genannt, für die Erlaubnis, ein fingiertes Tor zu errichten, wodurch das Tragen am Sabbat als gestattet bezeichnet werden soll 
    1824 Lewin,GBadJud. 173 Anm. 6