Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenstock
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- schranken- oder sperrbaumgeld, auch judenstoke, sabbats-pflöcke, torgeld genannt, für die Erlaubnis, ein fingiertes Tor zu errichten, wodurch das Tragen am Sabbat als gestattet bezeichnet werden soll1824 Lewin,GBadJud. 173 Anm. 6