Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judentributsempfänger

Judentributsempfänger

  • [daß] diese von jedem jude ... abzuführende gewinn- und gewerbsteuer hinkünftig nicht mehr durch unsere steuerempfangende bediente von jedem jude in particulari, sondern von zeitlichen judentributsempfängern ... eingetrieben [werden soll]
    1799 BeitrNRh. 2 (1887) 114