Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenvogt

Judenvogt

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I
  • die kaiser haben ... durch das ganze reich besondere judenvoigte gesezzet, welche die juͤden richten und beschuͤzzen, auch die kaiserliche gefaͤlle von den juden einsammlen sollen
    1783 Scheidemantel,Repert. II 550
II örtlicher (jüdischer) Amtsträger
  • N. apothekers des alden juidenfoits 
    1413/20 ZMährSchles. 9 (1905) 405