Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenvorgänger

Judenvorgänger

Vorsteher der Judengemeinde 
  • [der Einnehmer der Judenabgabe schwört] alles eingehendes ... sowohl vor denen ... kurf. commissarien, als aus ersehenden juden-vorgänger und etlichen deputierten getreu und aufrichtig zu berechnen
    1723 TrierWQ. 632
  • daß die judenvorgaͤnger nicht verschwaͤgert sein sollen
    1788 Thomas,FuldPrR. I 371
  • 1788 Thomas,FuldPrR. I 434