Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenvorsteher

Judenvorsteher

wie Judenvorstand 
  • es wird auch denen rabbinen und juden-vorstehern jedes orts, hierdurch auferleget, wohl acht zu haben, daß ... dem edicto [nicht] zuwider gehandelt werde
    1716 CCMarch. VI 2 Sp. 163
  • eid eines juden-vorstehers 
    1723 TrierWQ. 632
  • von denen juden vorsteher und einnehmern
    1723 TrierWQ. 631
  • 1728 Stern,PreußJuden II 2 S. 266
  • soll kein ... schutz-jude einen fremden juden beherbergen, wenn er nicht davon vorher den ... juden-vorstehern des orts die anzeige gethan
    1763 VerordnAnhDessau I 52
  • die juden-vorsteher und rabbiner
    1780 Tänzer,RGJudWürt. 88
  • 1787 HessBeitr. II 275
  • haben ... die judenvorsteher solche [ordnung] der gesammten judenschaft jaͤhrlich zu publiciren
    1805 BadVerordnJud. 8
unter Ausschluss der Schreibform(en):