Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenvorsteher
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Judenvorstand
Judenvorsteher
wie Judenvorstand
bdv.:
Judengemeindevorsteher
vgl.
Judenvorstand
- es wird auch denen rabbinen und juden-vorstehern jedes orts, hierdurch auferleget, wohl acht zu haben, daß ... dem edicto [nicht] zuwider gehandelt werde1716 CCMarch. VI 2 Sp. 163Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- eid eines juden-vorstehers1723 TrierWQ. 632Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- von denen juden vorsteher und einnehmern1723 TrierWQ. 631Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- 1728 Stern,PreußJuden II 2 S. 266
- soll kein ... schutz-jude einen fremden juden beherbergen, wenn er nicht davon vorher den ... juden-vorstehern des orts die anzeige gethan1763 VerordnAnhDessau I 52Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die juden-vorsteher und rabbiner1780 Tänzer,RGJudWürt. 88
- 1787 HessBeitr. II 275
- haben ... die judenvorsteher solche [ordnung] der gesammten judenschaft jaͤhrlich zu publiciren1805 BadVerordnJud. 8