Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenzehrung

Judenzehrung

Gerechtigkeit (IV), Abgabe, die von Juden zu zahlen ist
  • daß, wo eine juͤdenschule ... sich befindet, selbige einen durchreisenden ... reichskammergerichtsboten die so genannte juͤden-zerung reichen ... muß
    1757 Estor,RGel. I 839