Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judizialgebühr

Judizialgebühr

Gebühr für die Beurteilung von Prüfungsleistungen
  • so z.b. passiren keine judicialgebuͤhren "fuͤr anhoͤrung der probepredigt", wie sie hier und da wohl liquidirt worden sind
    18. Jh. Weber,SachsKR. II 2 S. 737 Anm.