Judizialgebühr
Judizialgebühr
Gebühr für die Beurteilung von Prüfungsleistungen
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so z.b. passiren keine judicialgebuͤhren "fuͤr anhoͤrung der probepredigt", wie sie hier und da wohl liquidirt worden sind18. Jh. Weber,SachsKR. II 2 S. 737 Anm.