Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judizialklage

Judizialklage

Klage vor dem Reichskammergericht
  • klaͤgere haben in ihrer judicialklag ... hauptsaͤchlich auf den recess de anno 1712. fundiret
    1766 Cramer,Neb. 64 S. 120
unter Ausschluss der Schreibform(en):