Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judizialschrift

Judizialschrift

Schriftstücke, die rechtliche und gerichtliche Angelegenheiten betreffen
  • es sollen ... die secretarij ... die erledigte judicialschrifften zu verhuetung derer versträuung ... dem protonotario einlifferen
    RHRO.1654 III 22
  • was die bitt-schreiben anlangt, ... so gehoͤret ... die materie ..., nebst den uͤbrigen judicialschrifften, in eine besondere abhandlung
    1750 Moser,Ahndung 250