Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judizstellepräsident
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Judizstellepräsident
General, der einem aus Regierungsbeamten gebildeten Militärgericht mit eigener Verfahrensordnung vorsteht
- wenn ... ein rath abgienge, hat der praͤses die substituirung eines andern von dem betreffenden judizstellepraͤsidenten anzubegehren1780 SteirEinl. 112Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg