Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jüttenzelge

Jüttenzelge

Anteil der Kirche an dem zu schlagenden Holz in der Gegend von Dortmund
  • "den Anteil der Kirche aber [am zu schlagenden Holz], die sogenannte jüttentelge, zeichnet der Reichsschulze mit eigner Hand" 
    oJ. WestdZ. 16 (1897) 311