Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungfernschmuck

Jungfernschmuck

  • solle aber einer solchen ihre jungfraͤuliche ehre durch unzucht verlohrnen hochzeiterin in einem craͤnzlein oder jungfernschmuck mit jungfrauen zur kirchen zu gehen nicht gestattet ... werden
    vor 1772 Memmingen/Walch,Beitr. II 310