Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungfernschwächung

Jungfernschwächung

Schändung, geschlechtliche Entehrung einer Jungfrau (II) 
  • hauptsaͤchlich sollten die consistorien ... folgende vergehungen ... untersuchen und bestrafen, als ... ehebruch, jungfernschwaͤchung 
    1819 Weber,SachsKR. I 2 S. 499