Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): jungfräulich
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Jungfrauenschwächung
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Jungfraustöckel
Jungfraustube
Jungfrauentag
Jungfrauentisch
Jungfrauentitel
Jungfrauenvogt
Jungfrauenzuchtschule
jungfräulich
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zu einer Jungfrau gehörend
- welhe fro mit irem schappel oder in jungkfröwlichem schin zů kilchen gefürt ist, die mag ir morgengab ... vff dem hofgericht beheben selb drittum 1430 RottweilHGO.(Irtenkauf) V 5
- so die praut ain junkhfraw ist, wierdet gemelt die morgengab, dieselb gab ist ain belonung der jungkhfreulichen eeren oder magthumbs1528 ZeigerLRb. 354Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- geve sik eine vor eine junkfruwe ... an, und wurde dat wedderspil bewisen, de avericheit nimmet sie in straffe, fröuwet sik nicht junkfröuwlichen rechtens, de landrider mot se dökenvor 1531 RügenLR. Kap. 118 § 12
- haben sie ... miteinander keine kinder / und ist der mann fluͤchtig / so nimt die frau ihren ... jungfraͤulich eingedoͤmpte1586 LübStR. I 5 § 7Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586 - in DRQEdit
- die morgengab ist ein heirathliche belohnung junkhfreulicher eeren und des magthumbs1599 NÖLREntw. II 17 § 11
- wo ... Claues Halsebecke sie irer jungfräulichen ehren beraubet16. Jh. BrandenbSchSt. IV 171
- damit sie ihr jungfräwlichen ehren ... nicht beraubt were1601 Wendunm. II 453
- es sollen ... diejenige, so umb hurerey ... abgestraft worden, sich in der kirchen ... nicht mehr in dem jungfräulichen habit ... sehen lassen1681 BaselRQ. I 2 S. 611 (nr. 409)Faksimile (ca. 196 KB)