Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungfrauenzuchtschule

Jungfrauenzuchtschule

  • [der Rat erkennt es als seine Aufgabe, positive Einrichtungen wie die der] junckfrowen clöstere und tuchtscholen [in die neue Zeit hinüber zu nehmen]
    16. Jh. JbNdSächsKG. 52 (1954) 55 [ein Wort?]