Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungmeister
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Jungmagd
Jungmaß
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I
junger (jüngster) Meister der Zunft, auch Oberhaupt der jungen Meister
bdv.:
Junker (VIII 1)
- 1567 RonneburgHdw. 120
- [nach Löschung des Feuers soll] ein jeder jungmeister seine eymer wiedersuchen und an gehoͤrigen ort wieder zu lieffern schuldig seyn1661 VerordnAnhDessau I 82Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dahin sehen sollen, daß diejenige, so meister werden wollen, nicht ... angehalten werden alte ungebräuchliche meisterstücke zu verfertigen, viel weniger sonder erhebliche ursachen desfals die jungmeister zu bestraffen1686 CCPrut. III 473Faksimile - in Google Books
- unde etiam qui novissimus eorum est jungmeister, operas procurare adventantibus atque circumspicere tenetur: die umschaue verrichten1690 Beier,HdwGesell. 94Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1692 Beier,Meister 4 und 12
- nachdem ... der altermann ... benebenst denen beysitzern ... und dem jungmeister ... vor e. edlen ambtgericht erschienen1706 Stieda-Mettig 364 (nr. 46)Faksimile (ca. 42 KB)
- jung-meister so letzthin und neulichst ins handwerck als ein mit-glied eingenommen1722 Beier,HdwLex. 203Faksimile - in Google Books
- weil aber mannicher innungenmeister denen gesellen auch einen schatten der zunfftigkeit nachsehen, und also auch unter diesen es alt-gesellen giebt, so was zu befehlen haben, so giebts auch jung-gesellen als wie jung-meister1722 Beier,HdwLex. 203Faksimile - in Google Books
- 1727 CCMarch. V 1 Sp. 287
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- 1776 Preußen/v.Berg,PolR. VI 2 S. 668
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- der jungmeister oder juͤngste meister ist des handwerks diener1815 WirtRealIndex II 410Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- WBNordsiebbHdwspr. 450
II
"jungmeister ... ist wahrscheinlich eine Übersetzung des magister puerorum der alten klerikalen Schulen" (Nyström,Schul. 86)
Hilfslehrer
Hilfslehrer
- waͤr ob den schůlmaister ald sin junkmaister darúber icht begegnoti von jemant, den si in vorchten hetten, das sond si dem burgermaister ... ze wissen tůn1399 KonstanzRbfRotB. 73
- der jungmeister soll von jedem knaben nehmen je an dem vierten montag 1 pfennig1407 Nyström,Schul. 86
- ob er [der Schulmeister] jungkmeister, locaten oder studenten aufneme, sol er tun mit rate eines burgermeistersum 1450 BayreuthStB.2 59Faksimile (ca. 236 KB)
- aine (leccion) dem magister, die annder dem contor oder junckmaister vnnd die dritt dem locaten zugeaigennt1502 Nyström,Schul. 86
- prouisor ... ein vertretter, ... als ein junckmeyster der dem schůlmeyster hilfft1571 Roth 343Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- sollen sich die schulmeister vnd schuelhalter oder jungmeister selbst eines erbaren wandels ... befleissen1738 Nyström,Schul. 86