Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungmeisteramt
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Jünglingsstand
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Jungmeister
Jungmeisteramt
Amt des Jungmeisters (I), der zu den Zunftversammlungen einladen muß
vgl.
Jüngstenamt,
Jüngstendienst
- wann nun dießes vorricht ist, so soll ihm das meisterrecht ... mitgetheiltt werdenn. doch soll ihm dießmahl das jungemaysterambtt übergeben werden1577 EgerZftO. 146Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- quando enim filiis de duplici beneficio speciminum et junioratus immunitate prospexerant, des gantzen meisterstücks aber oder beweissung des schneidens und des jungmeister-ambts befreyet ist1695 Beier,Meistersöhne 137Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie es wegen des jung-meister-amts ... gehalten werden soll1721 CCMarch. VI 2 Sp. 232Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1780 CSax. I 1084
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- 1782 NCCPruss. VII 854
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- wann ein frembder eines meisters wittib oder tochter heyrath, der soll das jungemeisteramt ... vertretenoJ. Jelinek 1017