Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Junkerhufe
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Junkerei
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Junkergemach
Junkergewann
Junkergroßvater
Junkernhaus
Junkerhof
Junkerhufe
einem Junker (V) gehörige Hufe
- hatt von jeder junckherhufen 1/2 viert, von jedem huffner vnd cossaten aber jerlich ein viert roggen1660 PrignitzVis. 195