Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Junkernhaus
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Junkerbrauer
Junkernbrot
Junkerdiener
Junkerdienst
Junkerndorf
Junkerei
Junkergarten
Junkergemach
Junkergewann
Junkergroßvater
Junkernhaus
einem Junker (V) gehöriges Haus oder Gut
- daß solche gebraͤu allein in den junckern-haͤußern zu verbrauchen und nicht zu verschencken gemacht werden1539 Lennep,CProb. 498
- daß die regierung ... von der gemeinde zu wissen vor noͤthig erachtete, wie viel schafe die junckern-haͤuser insgesammt, sodann die gemeinde vor sich, zu treiben berechtiget seye1761 Cramer,Neb. 26 S. 81