Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Junkerntafel

Junkerntafel

Speisetisch der Hofjunker 
bdv.: Junkerntisch
  • soll der haußhoffmeister undt hoffkuchmeister sich alle sonnabendt beysammenthun und ... sich ... bereden, waß die folgende woche sowohl auff die furstl. alß junckerntaffel und der gesinde tische gespeiset werden könne
    1642 Kern,HofO. I 278