Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jurisdiktionsabfahrtgeld
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Jurisdiktion
Jurisdiktionsabfahrtgeld
Abfahrtgeld (II) bei Wegzug aus einem Jurisdiktionbezirk
- soll ... von dem nicht unterthaͤnigen vermoͤgen wenn von demselben das jurisdikzionsabfahrtgeld mit 5 pr. zento ... bezahlt werden muß, die erbsteuer ebenfalls nur zur haͤlfte abgenommen werden1765 SammlKKGes. IV 329