Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jurisdiktionsabfahrtgeld

Jurisdiktionsabfahrtgeld

Abfahrtgeld (II) bei Wegzug aus einem Jurisdiktionbezirk 
  • soll ... von dem nicht unterthaͤnigen vermoͤgen wenn von demselben das jurisdikzionsabfahrtgeld mit 5 pr. zento ... bezahlt werden muß, die erbsteuer ebenfalls nur zur haͤlfte abgenommen werden
    1765 SammlKKGes. IV 329