Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jurisdiktionsgefälle

Jurisdiktionsgefälle

wie Gerichtgefälle 
  • wodurch jurisdictionsgefaͤlle und accidenzien ... von gar schlechtem ertrag sind
    1723 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 2
  • 1724 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 532
  • die taxen, sporteln und jurisdictionsgefaͤlle von amtsgeschaͤften
    1809 SammlBadStBl. I 118
  • unter die gefaͤlle, welche der steuer unterliegen, werden allein diejenige gerechnet, welche aus guͤtern und gewerben erhoben werden, ... nicht aber jurisdictions-gefaͤlle, als strafen, sporteln
    1816 WirtRealIndex IV 173
unter Ausschluss der Schreibform(en):