Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jurisdiktionsgefällverwaltung
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Jurisdiktionsfrucht
Jurisdiktionsgattung
Jurisdiktionsgebühr
Jurisdiktionsgefälle
Jurisdiktionsgefällrechnung
Jurisdiktionsgefällverwaltung
Behörde in ihrer Funktion als Verwaltungskasse für die Gerichtgefälle
- die erhebung und verrechnung der aus der justiz- und polizeiverwaltung fließenden gefaͤlle geht ... an die obereinnehmerei uͤber; sie nehmen in dieser eigenschaft den namen "jurisdictionsgefaͤll-verwaltung" an1832 SammlBadStBl. IV 241