Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jurisdiktionsrecht

Jurisdiktionsrecht


I wie Jurisdiktionsgerechtsame (I) 
  • den besitzern von lehen- oder lathen-banken, welche uͤber die darunter gehoͤrigen guͤter die gerichtsbarkeit in gleicher art sich anmaßen, wie sie den churfuͤrstlichen beamten ... aufgetragen ist, soll die ausuͤbung dieses jurisdiktions-rechts ... ferner gestattet werden
    1683? Scotti,Cleve I 575
  • es darf ... ein vasall mit denen ihme zu lehen gegebenen jurisdictions-rechten ... anfangen, was er will
    18. Jh. Mader,ReichsrMag. I 297
  • ihnen [den Standesherrn] werden jurisdictions rechte gesichert
    1814 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 630
  • 1817 HdbSchweizStaatsR. 28
  • den ... standesherren ... bleiben die ihnen zugesicherten jurisdictions-, ... und aufsichtsrechte vorbehalten
    1818 Pölitz,Verf. I 1 S. 433
II Recht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über Geistliche
  • die vorfahrer in der regierung [konnten] derley jurisdictions-rechte nicht auf immer veräußeren
    1795 Josephinismus IV 268
  • da das bestättigungsrecht des papstes seinem wesen nach mit den eigentlich essentiellen jurisdictionsrechten desselben unzertrennlich verbunden ist
    1829 Josephinismus V 324
III Befugnis, richterliche Handlungen vorzunehmen
  • mißbraͤuche, ... wenn nehmlich die grundherrschaft selbst richter und partei ist [so daß einem staatsbuͤrger uͤber den andern] jurisdikzionsrechte [eingeräumt werden]
    1808 Krug,StaatswPreuß. 87
unter Ausschluss der Schreibform(en):