Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jurisdiktionsrecht
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Jurisdiktionsobrigkeit
Jurisdiktionsrecht
I
wie Jurisdiktionsgerechtsame (I)
- den besitzern von lehen- oder lathen-banken, welche uͤber die darunter gehoͤrigen guͤter die gerichtsbarkeit in gleicher art sich anmaßen, wie sie den churfuͤrstlichen beamten ... aufgetragen ist, soll die ausuͤbung dieses jurisdiktions-rechts ... ferner gestattet werden1683? Scotti,Cleve I 575
- es darf ... ein vasall mit denen ihme zu lehen gegebenen jurisdictions-rechten ... anfangen, was er will18. Jh. Mader,ReichsrMag. I 297Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- ihnen [den Standesherrn] werden jurisdictions rechte gesichert1814 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 630
- 1817 HdbSchweizStaatsR. 28
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- den ... standesherren ... bleiben die ihnen zugesicherten jurisdictions-, ... und aufsichtsrechte vorbehalten1818 Pölitz,Verf. I 1 S. 433Faksimile - in Google Books
II
Recht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über Geistliche
- die vorfahrer in der regierung [konnten] derley jurisdictions-rechte nicht auf immer veräußeren1795 Josephinismus IV 268
- da das bestättigungsrecht des papstes seinem wesen nach mit den eigentlich essentiellen jurisdictionsrechten desselben unzertrennlich verbunden ist1829 Josephinismus V 324
III
Befugnis, richterliche Handlungen vorzunehmen
- mißbraͤuche, ... wenn nehmlich die grundherrschaft selbst richter und partei ist [so daß einem staatsbuͤrger uͤber den andern] jurisdikzionsrechte [eingeräumt werden]1808 Krug,StaatswPreuß. 87Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)