Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jurisdiktionsverbindung

Jurisdiktionsverbindung

Zusammenfassung mehrerer Wohnbezirke unter ein einheitliches Gericht
  • die bisher bestandenen gemeinheiten sind entweder aus dem besitze eines gemeindegutes oder in dessen ermanglung aus einer zusammenhängenden jurisdiktionsverbindung ... erkennbar
    1808 ZBayrLG. 4 (1931) 386