Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Juristenstuhl

Juristenstuhl

übertragen für ein Rechtsprechungsorgan
  • was andere juristen-stuͤhle disfalls zu thun oder zu lassen, gewohnet; solches muß einen rechtsgelehrten wenig anfechten
    1734 Ludewig,Anzeigen I 985