Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizamt
Artikel davor:
Justitiarienstelle
Justitienamt
Justitiendiener
Justitiengeld
Justitienhandel
Justitienrat
Justitiensache
Justitienwerk
Justititienwesen
Justiz
Justizamt
I 1
in Preußen (durch Verstaatlichung der Patrimonialjustiz entstanden)
- die justizämter in den landstädten1742 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 442
- daß ... die ... domainen-aemter mit denen dazu gehoͤrigen doͤrfern und districten [hinsichtlich der gerichts-administration] ... einander einverleibt seyn sollen, daß jedes desselben ein besonderes justitz-amt ausmache1770 Rabe,PreußG. I 4 S. 64
- 1801 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 321
- 1808 Krug,StaatswPreuß. 200
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- O. Hintze, Die Hohenzollern und ihr Werk (Berlin 1916) 396
- Bornhak,GeschPreußVR. II 205
- Bornhak,GeschPreußVR. II 325
I 2
in anderen Staaten
- habt ihr wohl daran gethan, daß ihr ... nicht nur ... auf ... auszahlung angetragen, sondern auch an das justiz-amt zu Hardisleben wegen deren distribution das nöthige bereits verfüget1780 GoetheAmtlSchr. I 106
- das justitz-amt, in dessen bezirk das verbrechen geschehen1782 Sachsen-Weimar/Moser,ForstArch. XIV 270
- bei dem königlichen justitzamte zu Hannover1788 Horst,ZauberBibl. IV 335
- auf bloße anzeige der beitrag von unserem justizamt durch executivische anordnung herbei zu schaffen ist1800 GesAnhBernb. III 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1804 Wertheim/v.Berg,PolR. VI 1 S. 975
- jeder unterthan, der einen ungestempelten frachtbrief innerhalb der zollbarriere zu gesicht bekommt, ist ... verbunden, denselben ... dem naͤchsten justiz- oder ober-zoll-amt zur weiteren untersuchung zu uͤbergeben1815 WirtRealIndex II 2Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- an alle herzogliche justizaͤmter und gerichte1817 VerordnAnhDessau II 303Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1818 Weber,SachsKR. I 1 S. 376
Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- die justizaͤmter (criminal- und ober-aͤmter, kuͤnftig oberamts-gerichte) bezahlen die saͤmmtlichen kosten der bei ihnen vorkommenden criminal-untersuchungen1819 Reyscher,Ges. XVIII 1140Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
jedes 1Amt (II 3) im Justizbereich
- daß derselbe in einem anderen justiz- oder administrativen amte angestellt werde1820 SammlBadStBl. I 820