Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizhilfe

Justizhilfe

Rechtshilfe
  • von justitzhuͤlfe entgegen morose gotteshauß-debitores
    1729 Krünitz,Enzykl. 38 S. 560
  • nicht sowohl der justizmangel, als vielmehr die allzuentfernte justizhuͤlfe, welche diese unterthanen gegen einen ohnmittelbaren reichscavalier ... bei dem kaiser, oder ... den hoͤchsten reichsgerichten suchen ... macht eigentlich das allgemeine gebrechen ... aus
    1778 Pfeiffer,RRitterschaft I 225