Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizlauf

Justizlauf

Geschäftsgang bei der Rechtsprechung
  • wollen wir ... daß ... klagen schleunig abgethan, der justiz-lauf befördert ... und abgekürzet werde
    1730 CAustr. IV 647
  • gleichen justizlauf und proceßordnung
    1740 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 123
  • [Vorkehrungen] zur beförderung des stracken justizlaufs 
    um 1750 Pischel,VerwWeimar II 156
  • daß der justizlauf nicht gehemmt werde, ist die erste beschraͤnkung, welche der landesherr in ausuͤbung seiner hoheitsrechte nicht uͤberschreiten darf
    1804 Gönner,GemProz.2 I 16