Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizlauf
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Geschäftsgang bei der Rechtsprechung
zu
1Lauf (II 6)
- wollen wir ... daß ... klagen schleunig abgethan, der justiz-lauf befördert ... und abgekürzet werde1730 CAustr. IV 647Faksimile - in Google Books
- gleichen justizlauf und proceßordnung1740 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 123
- [Vorkehrungen] zur beförderung des stracken justizlaufsum 1750 Pischel,VerwWeimar II 156
- daß der justizlauf nicht gehemmt werde, ist die erste beschraͤnkung, welche der landesherr in ausuͤbung seiner hoheitsrechte nicht uͤberschreiten darf1804 Gönner,GemProz.2 I 16