Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizleistung

Justizleistung

Tätigkeit eines Gerichts
  • bey der justizleistung, welche einem jeden aufs prompteste hiermit versprochen wird
    1764 v.Frauenholz,Heerw. IV 289
  • kann ... wegen der auf sich genommenen unentgeltlichen justitzleistung, ... von [den Untertanen] keine ... taxe gefordert werden
    1795 Kropatschek,KKGes. V 152